Rechtliche Vorschriften

Rechtliche Voraussetzungen für die Fachkräftevermittlung  in Belarus

Die Fachkräftevermittlung ist in Belarus im Auswanderungsgesetz von 30.12.2010 Nr. 225-3 gesetzlich verankert.

Diese Tätigkeit ist genehmigungspflichtig und wird durch die Verordnung über Erteilung von Lizenzen für Vermittlung der Fachkräfte nach Ausland (Erlass des Präsidenten der Republik Belarus von 01.09.2010 Nr. 450) geregelt.

Unser Unternehmen ist Inhaber der Lizenz* für Vermittlung der Fachkräfte nach Ausland 33030/1922, ausgestellt vom Innenministerium der Republik Belarus.

* Die Lizenz ist unentbehrlich für die Vermittlung der Arbeitskräfte aus Belarus. Die Geschäftsaktivitäten ohne Lizenz werden als Menschenhandel eingestuft und gemäß dem Artikel 181 des belarussischen Strafgesetzbuches mit 7 bis 12 Jahren Gefängnisstrafe geahndet.